Mitgliedschaft

Bei Team München e.V. kann jede sportlich interessierte Person Mitglied werden!

Wenn du noch unentschlossen bist, kannst du dir die verschiedenen Sportarten im Rahmen von jeweils maximal drei kostenlosen Probetrainings anschauen.

Der derzeitige Jahresbeitrag beläuft sich auf 100€ (SEPA-Lastschriftverfahren).

Mitgliedern, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird zusätzliche eine Bearbeitungsgebühr von 10€ berechnet.

Beachte bitte, dass für einzelne Sportarten unterschiedliche Zusatzbeiträge (siehe Tabelle unten) gelten können.

Bei Eintritt ab 01.08. des laufenden Jahres werden nur 50% aller regulären Beiträge (Grundbeitrag und Zusatzbeiträge) erhoben. 

Ermäßigungen von 50% für Schüler:innen, Student:innen, Arbeitssuchende, Rentner:innen und Schwerbehinderte gibt es auf Antrag und gegen Nachweis (Ausnahme: Zusatzbeitrag Tennis).

Die Mitgliedschaft gilt jeweils für ein Kalenderjahr und wird automatisch um 12 Monate verlängert, wenn sie nicht bis spätestens zum 30.11. des Kalenderjahres gekündigt wurde.


Beiträge: Stand 01.01.2024

SportartGrundbeitragZusatzbeitrag
Badminton100€50€
Basketball100€
Bowling100€3€ pro Termin
Boxen100€40€
Bridge100€
Fitness100€20€
Flag Football100€
Fußball (FLINTA*)100€
Fußball (Männer)100€40€
Handball100€
Kickboxen100€40€
Laufen40€
Rugby100€20€
Step-Aerobic100€20€
Tanzen100€40€
Tennis100€265€ (keine Ermäßigung)
Tischtennis100€
Triathlon100€
Volleyball Männer100€
Yoga100€
Gebühr für Nichtteilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren10€
Gebühr für Lastschriftrückgaben/Einschreiben per Post5€+ Bankgebühren
Mahngebühr ab Stufe 22€

Werde Teil des Teams und beantrage deine Mitgliedschaft schnell und unkompliziert mit unserem digitalen Mitgliedsantrag!


Wenn du dich für den Mitgliedsantrag per PDF entscheidest, schicke bitte das ausgefüllte PDF per E-Mail an mitgliederbetreuung@teammuenchen.de oder per Post an Team München e.V. | Blumenstraße 11 | 80331 München.


Hinweise zur Kündigung:

Die Mitgliedschaft gilt jeweils für ein Kalenderjahr und wird automatisch um 12 Monate verlängert, wenn sie nicht bis spätestens zum 30.11. des Kalenderjahres gekündigt wurde.

§ 9 Austritt aus dem Verein (Auszug aus der Satzung)

(1) Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch Erklärung in Textform gegenüber dem Vorstand.

(2) Er ist zum Schluss des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zulässig.

Eine Rückerstattung des Jahresmitgliedsbeitrages bei Austritt im laufenden Kalenderjahr, erfolgt nicht.